Diese Corona-Regeln gelten in Niedersachsen
Liebe Gäste,
gemäß Niedersächsischer Corona-Verordnung entfallen ab dem 3. April in Niedersachsen die meisten Corona-Maßnahmen. Es gibt nur noch wenige, sehr niedrigschwellige Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Maskenpflicht in Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Heimen, Arztpraxen sowie im öffentlichen Personennahverkehr. Die zeitORTE-Einrichtungen (Museen) dürfen öffnen. Bitte informieren Sie sich vor einem Besuch direkt in der Einrichtung, welche Regelung vor Ort Anwendung findet.
Was gilt aktuell? Die wichtigsten Regelungen ab 25. Mai 2022
Allgemeine Empfehlungen
- Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere in geschlossenen Räumen von Einrichtungen und Anlagen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen
- Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten,
- Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus und insbesondere geschlossene Räume, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, zu belüften
Maskenpflicht (FFP2)
- in Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- in Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen etc.
- in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
- im Öffentlichen Personen- und Nahverkehr
- ab dem vollendeten 6. Lebensjahr medizinische Maske ausreichend, ab 14. Lebensjahr FFP2-Maske
Testnachweispflicht
- in Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
- in Justizvollzugsanstalten, Einrichtungs des Maßregelvollzugs etc.
- gilt auch für Geimpfte (incl. Booster) und Genesene
Kontaktregelungen
- Keine Beschränkungen
Gastronomie
- Keine Beschränkungen
Beherbergung (Hotel, Pensionen, etc.)
- Keine Beschränkungen
Kinos, Theater, Spielbanken, Zoos, Freizeitparks sowie bei Kulturveranstaltungen etc.
- Keine Beschränkungen
(Quelle www.niedersachsen.de/Coronavirus, Stand: 25.05.2022)
Hinweis: In Geschäften, gastronomischen Betrieben und anderen Einrichtungen gilt das Hausrecht. Das heißt, die Inhaber*innen dürfen die Maskenpflicht und andere Regelungen beibehalten, auch wenn diese nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben sind.
Die Touristinformationen sind eventuell nur eingeschränkt erreichbar. Bitte informieren Sie sich vor einem geplanten Besuch telefonisch oder über die jeweilige Internetseite bei den entsprechenden Partnern direkt, welche Angebote aktuell wahrgenommen werden können. Hier und auf unseren Social Media-Kanälen halten wir Sie auf dem Laufenden, in welcher Form die Museen öffnen dürfen/geöffnet haben.
Wir bitten um Verständnis!
Bleiben Sie gesund,
Ihr Team der zeitORTE
Tourismuswegweiser Niedersachsen: Was hat geöffnet?
CC BY 4.0 Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes. www.tourismus-wegweiser.de
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