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Corona-Vorschriften

Was aktuell in Niedersachsen gilt (ein Auszug)

Liebe Gäste,

gemäß Niedersächsischer Corona-Verordnung sind in Niedersachsen die meisten Corona-Maßnahmen entfallen. Es gibt nur noch wenige, sehr niedrigschwellige Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Maskenpflicht in Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Heimen, Arztpraxen sowie im öffentlichen Personennahverkehr. Die zeitORTE Einrichtungen (Museen) dürfen öffnen. Bitte informieren Sie sich vor einem Besuch direkt in der Einrichtung, welche Regelung vor Ort Anwendung findet.

Was gilt aktuell? Die wichtigsten Regelungen - gültig ab 2. Februar 2023 (Auszug):

Allgemeine Empfehlungen

  • Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere in geschlossenen Räumen von Einrichtungen und Anlagen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen
  • Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten,
  • Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus und insbesondere geschlossene Räume, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, zu belüften

Maskenpflicht (FFP2)

  • in Krankenhäusern sowie in Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, in denen eine vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt
  • in Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen etc.
  • in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen

Testnachweispflicht

  • in Krankenhäusern sowie in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
    >> Ausnahme: Bei vollständig geimpften und genesenen Mitarbeitern ist 2x pro Woche auch ein Selbsttest ausreichend
  • in Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzugs etc.
    >> Ausnahme: Beschäftigte oder Besuchende bei Vorliegen eines Impfnachweises oder Genesenennachweises nach IfSG

Kontaktregelungen

  • Keine Beschränkungen

Gastronomie

  • Keine Beschränkungen

Beherbergung (Hotel, Pensionen, etc.)

  • Keine Beschränkungen

Kinos, Theater, Spielbanken, Zoos, Freizeitparks sowie bei Kulturveranstaltungen etc.

  • Keine Beschränkungen

(Groß)Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte

  • Keine Beschränkungen

Öffentlicher Personennahverkehr und Personenfernverkehr

  • Die Maskenpflicht im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr entfällt zum 2. Februar 2023.

(Quelle und weitere Informationen: www.niedersachsen.de/Coronavirus, Stand: 02.02.2023)

Hinweis

In Geschäften, gastronomischen Betrieben und anderen Einrichtungen gilt das Hausrecht. Das heißt, die Inhaber:innen dürfen die Maskenpflicht und andere Regelungen beibehalten, auch wenn diese nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben sind.

Die Tourist-Informationen sind eventuell eingeschränkt erreichbar. Bitte informieren Sie sich vor einem geplanten Besuch telefonisch oder über die jeweilige Internetseite bei den entsprechenden Anlaufstellen direkt, welche Angebote aktuell wahrgenommen werden können.

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