Liebe Gäste,
gemäß Niedersächsischer Corona-Verordnung sind in Niedersachsen die meisten Corona-Maßnahmen entfallen. Es gibt nur noch wenige, sehr niedrigschwellige Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Maskenpflicht in Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Heimen, Arztpraxen sowie im öffentlichen Personennahverkehr. Die zeitORTE Einrichtungen (Museen) dürfen öffnen. Bitte informieren Sie sich vor einem Besuch direkt in der Einrichtung, welche Regelung vor Ort Anwendung findet.
Was gilt aktuell? Die wichtigsten Regelungen - gültig ab 2. Februar 2023 (Auszug):
Allgemeine Empfehlungen
- Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere in geschlossenen Räumen von Einrichtungen und Anlagen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen
- Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten,
- Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus und insbesondere geschlossene Räume, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, zu belüften
Maskenpflicht (FFP2)
- in Krankenhäusern sowie in Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, in denen eine vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt
- in Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen etc.
- in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
Testnachweispflicht
- in Krankenhäusern sowie in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen
>> Ausnahme: Bei vollständig geimpften und genesenen Mitarbeitern ist 2x pro Woche auch ein Selbsttest ausreichend - in Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzugs etc.
>> Ausnahme: Beschäftigte oder Besuchende bei Vorliegen eines Impfnachweises oder Genesenennachweises nach IfSG
Kontaktregelungen
- Keine Beschränkungen
Gastronomie
- Keine Beschränkungen
Beherbergung (Hotel, Pensionen, etc.)
- Keine Beschränkungen
Kinos, Theater, Spielbanken, Zoos, Freizeitparks sowie bei Kulturveranstaltungen etc.
- Keine Beschränkungen
(Groß)Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte
- Keine Beschränkungen
Öffentlicher Personennahverkehr und Personenfernverkehr
- Die Maskenpflicht im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr entfällt zum 2. Februar 2023.
(Quelle und weitere Informationen: www.niedersachsen.de/Coronavirus, Stand: 02.02.2023)